Shuttle vom Flughafen Schönefeld zum Seminar- und Tagungszentrum

Seiteninhalt

BildungszentrumFörderung

Förderung

Schüler-BAföG

Die schulische Ausbildung in gastgewerblichen Berufen an der Akademie Berlin-Schmöckwitz ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig. Die Höhe der individuellen Förderung ist abhängig von den Einkommensverhältnissen. Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung. Sie können sich vorab auch informieren unter www.bafoeg.bmbf.de

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Das Arbeitsamt fördert die berufliche Ausbildung gem. §§ 59-76 SGB III n.F. und §§ 235, 240-247 SGB III durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Arbeitsamtes, der etwa dem BAföG für Studenten entspricht. Es wird unterschieden zwischen zwei Varianten:

Azubi-BAB: Förderung einer beruflichen Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
Maßnahme-BAB: Förderung einer berufsvorbereitenden Maßnahme

Wer bekommt BAB?

Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe des Elternhauses leben.

Wie lange zahlt die Agentur für Arbeit BAB?

Gezahlt wird für die Dauer der Ausbildung. Wichtig dabei ist, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Ausbildung, bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt wird.

Wieviel BAB bekommt man?

Berufsausbildungsbeihilfe wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt. Dabei wird ein entsprechender Bedarf für den Lebensunterhalt des Auszubildenden und für seinen Ausbildungsaufwand berücksichtigt. Das Einkommen des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das seines Ehegatten und seiner Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Für Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden die Lehrgangskosten, die Fahrkosten sowie die Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung ohne Abrechnung von Einkommen übernommen. Ausführliche Erläuterungen zu den finanziellen Hilfen enthält das Faltblatt “Berufsausbildungsbeihilfe” (erhältlich in den Agenturen für Arbeit) oder im Internet unter dem externen Link: www.arbeitsagentur.de

Wofür kann BAB nicht gewährt werden?

Für eine schulische Ausbildung (z.B. Erzieher/in, Physiotherapeut/in) und
für eine weitere Ausbildung nach einer erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung gleich welcher Art (betrieblich, außerbetrieblich, schulisch).

Bildungsgutschein

Wenn im Rahmen einer zwischen Arbeitssuchendem und der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung festgestellt wurde, erhält der/die Arbeitssuchende von der Arbeitsberaterin bzw. vom Arbeitsberater einen Bildungsgutschein. Neben der Notwendigkeit, über die der/die Arbeitsberater/-in befindet und die sich danach bemisst, ob eine Weiterbildung das geeignetste Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellt, obliegt die Vergabe von Bildungsgutscheinen auch den verfügbaren Mittel der Bundesagentur für Arbeit bzw. eines/-r Arbeitsberaters/-in für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW).

Mit dem Bildungsgutschein wird die Leistung des Bildungsträgers eingekauft, also die Lehrgangsgebühren übernommen. Die Abrechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt direkt zwischen Bildungsträger und Arbeitsagentur. Die individuellen Förderleistungen wie z.B. Unterhaltsgeld, Fahrkosten usw. sind direkt bei der Arbeitsagentur zu beantragen.


Bildungsprämie

Eine Bildungsprämie können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000,00 €  (40.000,00 €  bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mit einem Prämiengutschein übernimmt der Bund max. 154,00 €  der Weiterbildungskosten. Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter Telefon 0800 2623000 oder informieren Sie sich auf der Internetseite: www.bildungspraemie.info

WeGebAU – Programm im Rahmen des Konjunkturpakets II

Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer ist jeweils die Dienststelle, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Sie können sich vorab auch unter www.arbeitsagentur.de informieren oder ein Informationsmerkblatt herunterladen.


Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Am 01. Juli 2009 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (2. AFBGÄndG)“ in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Mit dem neuen „Meister-BAföG“ sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern. Unter der Telefonnummer 0800 6223634 steht eine kostenlose Info-Hotline zum neuen Gesetz. Dort kann man auch entsprechende Broschüren und Faltblätter anfordern. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Bezirksamt.